Wohlfühlen, Prävention und Schutzkonzept

Die Wohlfühlteamleitung:

Julia Eydinger

Hallo liebe Kinder,

mein Name ist Julia und ich bin auch Teil des LautStark!-Teams. Gemeinsam mit dem Hofi leite ich das Wohlfühl-Team. Ich war schon häufiger auf großen Veranstaltungen. Dort soll es allen Menschen gut gehen. Das ist mir sehr wichtig! Und wenn das nicht passiert, muss man laut werden. Deswegen bin ich bei LautStark! dabei.

Mein Lieblingstier ist auf jeden Fall die Dezibelle, weil sie mit ihren flinken Flügeln überall schnell hinfliegen kann!

Hallo liebe Eltern,
ich studiere Soziale Arbeit und komme aus Berlin. Ich gehöre nicht zur KjG sondern zu einem anderen Jugendverband, den J-GCL. Für das Erzbistum Berlin bin ich seit 2017 ausgebildete Schulungsreferentin für Prävention sexualisierter Gewalt für junge Ehrenamtliche und seit diesem Jahr auch für ehrenamtliche Erwachsene. In meinem Praxissemester innerhalb meines Studiums beschäftigte ich mich mit der Prävention von sexualisierter Gewalt durch die digitalen Medien. Seit 2022 bin ich im BDKJ Berlin Vorsitzende des Ausschusses für Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. In diesem Jahr habe ich außerdem einen Zertifikatskurs zur Erstellung von Schutzkonzepten absolviert. Ich war bisher zweimal Teil von Awareness-Teams, einmal als Mitglied, das andere Mal als Leitung.


Stefan Hofknecht

Hallo liebe Kinder!

Ich heiße Stefan – mein Spitzname ist “Hofi”. Ich bin Sozialarbeiter. Ich leite zusammen mit Julia das Wohlfühl-Team bei LautStark!

Mein Lieblingstier ist eher der Dezibär, weil ein Bär für Harmonie, Geborgenheit und Stärke steht. Und das passt sehr gut zu LautStark! Wenn wir gut miteinander umgehen, dann können sich alle geborgen fühlen. Geborgenheit ist ein anderes Wort für “wohlfühlen”. Harmonie ist da, wenn man sich gut versteht. Ich finde es stark, wenn man sich für sich und andere einsetzt. Ich finde es auch stark, wenn man sich Hilfe sucht und anderen hilft.

Hallo liebe Eltern!

Ich bin KjGler und arbeite als Bildungsreferent und Präventionsfachkraft bei der KjG im Bistum Aachen. Ich bin zum Beispiel Ansprechperson für Jugendleitungen während Ferien- und Wochenendfreizeiten. Jugendleitungen, Eltern und Kinder können sich bei mir melden, wenn etwas sein sollte oder Beratungen gewünscht werden. Mit der Präventionsarbeit von sexualisierter Gewalt und weiteren Themen der Kultur der Achtsamkeit beschäftige ich mich seit ungefähr 15 Jahren. In dieser Zeit habe ich an verschiedenen Schulungen und Fortbildungen teilgenommen, um mein Wissen zu erweitern. Das Wissen und die Erfahrungen helfen mir dabei, die Präventionsarbeit für die KjG weiterzuentwickeln und schützende Orte für Kinder und Jugendliche zu bieten.


Um sicherzustellen, dass LautStark! ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche ist, gibt es ein Präventionskonzept. Es gilt das Institutionelle Schutzkonzept der KjG Würzburg sowie die Präventionsordnung des Bistums Würzburg.

Anlaufstellen für BETROFFENE von sexualisierter Gewalt im katholischen Kontext in der Diözese Würzburg:

Externe Ansprechpersonen

– Prof. Dr. jur. Alexander Schraml | 0151/21 26 57 46

– Sandrina Altenhöner | 0151/64 40 28 94

Erstinformationsstelle

– Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen | 0931/386 69000

Darüber hinaus gelten zusätzlich folgende Regelungen:

Erweitertes Führungszeugnis

Alle Gruppenleiter*innen und Verstärker*innen, die bei LautStark! Verantwortung übernehmen und Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen. Im erweiterten Führungszeugnis dürfen deshalb keine Eintragungen nach der in §72a Absatz 1 SGB VIII genannten Straftaten vermerkt sein.
Gruppenleiter*innen:
Gruppenleitungen bzw. Begleitpersonen von Gruppen reichen ihr erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme bei ihrem zuständigen Diözesanverband ein. Der Diözesanverband trägt in diesem Fall die Verantwortung.

Verstärker*innen:
Verstärker*innen reichen ebenfalls, wenn noch nicht geschehen, ihr Führungszeugnis zur Einsicht beim zuständigen Diözesanverband ein. Der Diözesanverband stellt eine Bestätigung an die Bundesstelle aus, dass das Führungszeugnis vorgelegt wurde. Diese Bestätigung reichen die Verstärker*innen direkt bei der Bundesstelle ein. Die Bundesstelle trägt in diesem Fall die Verantwortung.
Wenn ein neues Führungszeugnis benötigt wird, kann vom zuständigen Diözesanverband oder dem Bundesverband eine Bescheinigung über eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden, sodass das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei bei der regionalen Meldebehörde beantragt werden kann könnt.
Sollte jemand nicht bei einem Diözesanverband tätig sein, wird das erweiterte Führungszeugnis direkt bei der Bundesstelle zur Einsicht eingereicht.

Die Stelle, die bescheinigt, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorliegt, muss nicht dein Diözesanverband sein, es kann z.B. auch dein Sportverein oder deine Pfarrgruppe sein. Wenn die Bescheinigung ausgestellt ist, kann sie beim zuständigen Diözesanverband oder beim Bundesverband vorgelegt werden.
Die notwendigen Formulare findest du
unter https://lautstark.kjg.de/service/papierkram/


Präventionsschulungen

Das Institutionelle Schutzkonzept der KjG-Würzburg sieht eine vierstündige Schulung für Menschen vor, die im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen stehen. Aus diesem Grund sollen alle Gruppenleiter*innen und Verstärker*innen bei LautStark! eine vierstündige Schulung besucht haben.
Der Nachweis über eine aktuelle Schulung wird beim zuständigen Diözesanverband nachgewiesen hinterlegt. Verstärker*innen können sich dort die Teilnahme bescheinigen lassen.
Sollte die erforderliche Schulung noch nicht absolviert worden sein, muss eine Schulung im notwendigen Umfang absolviert werden. Hierzu gibt es Informationen beim zuständigen Bistum, dem BDKJ oder dem zuständigen Diözesanverband.
Die notwendigen Formulare findest du unter https://lautstark.kjg.de/service/papierkram/

Selbstauskunftserklärung

Alle, die an LautStark! teilnehmen und Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen, müssen die Selbstauskunftserklärung ausfüllen und vor der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung einreichen. Diese enthält Angaben darüber, ob jemand wegen einer Straftat im Sinne von §72a Abs. 1 SGB VIII verurteilt worden ist. Zusätzlich sind alle verpflichtet, die KjG zu informieren, wenn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen der in §72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragrafen eingeleitet wurde (vgl. Rahmenordnung der DBK 2019, S. 4). Diese Information erhält auch die Interventionsbeauftragte des Bistums Würzburg. Außerdem müssen, die „Anerkennung von Präventionsordnung und Handlungsleitfaden“ und der Verhaltenskodex für LautStark! unterzeichnet werden.
Hier findest du die Dokumente:
Selbstauskunftserklärung, Verhaltenskodex, Handlungsleitfaden und Präventionsordnung